Rechtliches - Grillen im Garten oder auf dem Balkon

Man mag es kaum glauben, aber das Grillen auf dem Balkon oder im Garten gehört zu den häufigsten Streitthemen zwischen Nachbarn und der Streit landet oft genug vor Gericht. Wie also sieht die rechtliche Seite aus beim Grillen?

Es gibt je nach Region Unterschiede bezüglich der gesetzlichen Regelungen zum Thema Grillen.Es gibt je nach Region Unterschiede bezüglich der gesetzlichen Regelungen zum Thema Grillen. (Foto by: JanPietruszka / Depositphotos)

Stein des Anstoßes zwischen Nachbarn ist im Wesentlichen das Grillen mit dem Holzkohlegrill.

Dabei entwickeln sich unvermeidlich Rauch und starke Gerüche, von welchen sich ein Nachbar belästigt fühlen kann. Das führt schnell zu Streit – vor allem darüber, wer wie oft und auf welche Weise im eigenen Garten oder auf dem Balkon grillen darf.

Auch wenn es natürlich immer das oberste Ziel sein sollte, durch ein Aufeinander-Zugehen für Ruhe zu sorgen, schadet es sicherlich nicht, die aktuelle Rechtsprechung zum Thema Grillen zu kennen.

Die rechtliche Lage

Im Wesentlichen greifen beim Grillen verschiedene gesetzliche Regelungen.

Unbedingt beachtet werden müssen das Bundesimmissionsschutzgesetz sowie die landesrechtlichen Immissionsschutzgesetze.

Weil sich beim Grillen mit Holzkohle starker Rauch und Ruß bilden können, greifen diese Gesetze zum Schutz der Nachbarn und der Umwelt. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Ebenfalls bedenken sollte man die offizielle Nachtruhe, welche von 22 Uhr abends bis 7 Uhr morgens andauert. Das Grillen im Freien mit dazugehöriger Unterhaltung und Musik kann so laut sein, dass ein Verstoß gegen diese Regelung vorliegen kann. Die Polizei kann eine Verlegung ins Haus fordern oder eine solche Grillfete gar beenden.

Nicht zu vergessen ist außerdem das Mietrecht. Dem Vermieter steht es offen, im Rahmen einer Hausordnung eine Regelung zum Grillen festzulegen.

Viele Nachbarn fühlen sich durch den Rauch und Lärm bei einer Grillfeier gestört.Viele Nachbarn fühlen sich durch den Rauch und Lärm bei einer Grillfeier gestört. (Foto by: alexraths / Depositphotos)

Generelles Grillverbot?

Ein Blick auf die Gerichtsurteile macht es deutlich – ein generelles Grillverbot besteht nicht. Gerade, wer ein Eigenheim besitzt und auf eigenem Grund und Boden grillen möchte, hat fast alle Freiheiten beim Grillen, solange er es im gesetzlichen Rahmen tut.

Allerdings verschärfen sich diese Regeln immer dann, wenn Menschen eng beisammen leben. Dies gilt auch bei Wohneigentum, also beispielsweise zwischen Reihenhäusern oder einer Eigentumswohnanlage. Hier müssen Nachbarn keinesfalls tägliches oder wöchentliches Grillen tolerieren, wenn sie sich von Geruch und Rauch belästigt fühlen. Zieht beispielsweise Rauch in die Wohn- oder Schlafzimmer der Nachbarn, so stellt das aus rechtlicher Sicht eine Belästigung dar.

Richtlinien zum Grillen

Die Frage, wie oft gegrillt werden darf, wurde mittlerweile von vielen Gerichten diskutiert und beantwortet – mit beträchtlichen Unterschieden.

Während ein Gericht den Grillfreunden nur drei Grillabende oder sechs Stunden pro Jahr auf der Terrasse zugesteht, erlaubt ein anderes Gericht eine Grillfete pro Monat auf dem eigenen Balkon oder der Terrasse. Voraussetzung ist aber, dass das Grillen mindestens 48 Stunden vor Grillbeginn bei allen Nachbarn angekündigt wird.

Besonders häufig erlaubt ein weiteres Gericht das Grillen mit zwei Mal pro Monat. Hier wurde vor allem Wert darauf gelegt, dass der Grill so weit wie möglich von den Nachbarn entfernt aufgestellt wird.

Beim Grillen auf dem Balkon sollten aus rechtlicher Sicht einige Dinge beachtet werden.Beim Grillen auf dem Balkon sollten aus rechtlicher Sicht einige Dinge beachtet werden. (Foto by: helmut1979 / Depositphotos)

Wer zur Miete wohnt

Besondere Regeln gelten für alle, die zur Miete wohnen. Hier ist es vor allem eine Frage der Toleranz zwischen den Mietern, ob es eine einheitliche Regelung zum Grillen auf Balkon oder Terrasse geben kann.

Dem Vermieter steht es nämlich frei, das Grillen in allen Mieteinheiten generell zu verbieten. Wobei sich solche Verbote in den meisten Fällen auf Holzkohlegrills beziehen. Häufig ist das Grillen mit Gas und vor allem mithilfe von Elektrogrills möglich. Verstößt ein Mieter gegen das Grillverbot, so kann der Vermieter ihn abmahnen oder gegebenenfalls auch die Wohnung kündigen.


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