Lebensmittelkennzeichnung

Der Verkauf und Handel mit Lebensmitteln ist in Deutschland aber auch in anderen Ländern mit zahlreichen Auflagen verbunden. Ein wichtiges Element ist die Lebensmittelkennzeichnung. Fakten wie genaue Bezeichnung, Hersteller, Zutatenverzeichnis und vieles mehr sind unverzichtbar.

Lebensmittelkennzeichnung Unter anderem werden Konsumenten durch die Lebensmittelkennzeichnung über Herkunft, Haltbarkeit und Zutaten von Lebensmitteln informiert. (Foto by: Wavebreakmedia / Depositphotos)

Informationspflicht

Zur Information für den Kunden auf der einen Seite und zur Sicherstellung der Lebensmittelqualität auf der anderen Seite, müssen alle Lebensmittel – auch lose verkaufte Produkte – nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung einwandfrei und vollständig gekennzeichnet sein.

Die Informationspflicht geht dabei über Name, Preis und Mindesthaltbarkeitsdatum deutlich hinaus. Ist nicht drin, was drauf steht, wie zum Beispiel Inhaltsstoffe in Bio-Qualität im Bio-Produkt, so drohen dem Hersteller harte Strafen.

Wobei es drei große Unterteilungen zwischen Farbstoffe, Zusatzstoffe und Süßungsmittel gibt.

Allgemeine Angaben

Der erste Blick auf der Packung fällt meist auf den Namen.

Neben der Marke muss hier im Rahmen der gültigen Rechtsvorschriften klar spezifiziert sein, worum es sich handelt. Namen wie Milchschokolade oder Konfitüre sind dabei klar definierte Begriffe.

Daneben darf natürlich Name und Anschrift des Herstellers nicht fehlen. Er ist Ansprechpartner im Falle von Qualitätsmängeln oder Fragen.

Entscheidend dafür ist auch die Loskennzeichnung wie die Chargennummer, welche auf keinen Fall fehlen darf.

Auch die Angabe der Füllmenge ist ein unverzichtbares Element der Kennzeichnung.

Dies gilt auch für den Gehalt an bestimmten Nahrungsbestandteilen wie Alkohol in Getränken oder Fett bei Käse.

Warnhinweise für Allergiker

Die moderne Lebensmittelindustrie verwendet bei der Herstellung vieler Nahrungsmittel Komponenten, die so auf den ersten Blick nicht für das Produkt nicht unbedingt zu erwarten sind aber ein hohes Allergiepotential in sich tragen.

Deshalb wurde gesetzlich festgelegt, dass die Verpackung ein Hinweis aufweisen muss, wenn eine der folgenden Zutaten enthalten ist: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Nüsse, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Lupine, Weichtiere sowie Schwefeldioxid und Sulfite ab einem möglichen Gehalt von mehr als 10 Milligramm pro Kilogramm oder Liter.

Zutaten und Zusatzstoffe

Lebensmittelkennzeichnung Die Lebensmittelkennzeichnung dient dem Schutz der Konsumenten. (Foto by: xxxPATRIK / Depositphotos)

Laut Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung muss der Hersteller die enthalten Zutaten vollständig angeben. Dabei gilt die Anordnung der Zutaten in absteigender Reihenfolge nach ihrem Gewichtsanteil zum Zeitpunkt der Herstellung.

Das bedeutet, zuerst wird immer die Zutat mit dem höchsten Gehalt genannt. Für den Konsumenten lässt sich so beispielsweise recht schnell einordnen, ob ein Produkt viel Zucker enthält oder eben nicht.

Zusätzlich müssen auch alle Zusatzstoffe wie Farbstoffe, Konservierungsmittel oder Süßungsmittel unter Angabe ihrer E-Nummer aufgeführt werden.

Besondere Vorschriften gelten zusätzlich für diätetische Lebensmittel wie zum Beispiel Säuglingsnahrung oder Nahrungsmittel mit einem ernährungsphysiologischen Versprechen.


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